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Info bezüglich Ausbruch einer Equine Herpesvirus Infektion (EHV-1)

Sehr geehrte HengsthalterInnen!

In Österreich ist die Equine Herpesvirus Infektion, kurz EHV-1 keine gesetzlich geregelte Infektionskrankheit, das bedeutet, es besteht keine Anzeige- und Meldepflicht und es gilt auch kein tierseuchenrechtliches Verbringungsverbot. Als verantwortungsbewußte Pferdehalter hat aber die Gesundheit unserer Haflingerpferde oberste Priorität und es ist alles zu unternehmen, dass sich diese heimtückische Infektion nicht ausbreiten kann.

Nach Rücksprache mit der Landes Veterinärbehörde, dem Amtstierarzt Dr. Matthias Vill und Prof. Lutz Göhring von der Veterinärmedizinischen Universität in München möchten wir notwendige Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen zum Wohle unserer Pferde bekannt geben:

  • Die Gesundheit aller Pferde (Deckhengste, Einstellpferde, Deckstuten…) ist täglich zu überprüfen – bei Krankheitsverdacht sicherheitshalber Fieber messen!
  • Bei Symptomen, wie etwa Fieber, Abgeschlagenheit, Husten, Atemwegssymptome, Nasenausflus usw., das erkrankte Pferd von anderen Pferden separieren und sofort einen Tierarzt hinzurufen;
  • Der direkte Kontakt zu fremden Pferden ist einzustellen bzw. vom Hengsthalter / von der Hengsthalterin nur auf das notwendigste zu reduzieren;
  • Umgang / Handling mit Pferden ist nur von den unmittelbaren Bezugspersonen durchzuführen;
  • Im schlimmsten Fall kann das Virus vom Menschen über Hände, Kleidung und Ausrüstungsgegenständen übertragen werden, deshalb gelten strikte Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen als äußerst wichtig!

Nachfolgend noch einige allgemeine Informationen rund um die EHV-1 Infektion bei Pferden:

  • Der Mensch kann Viren von Pferd zu Pferd übertragen, aber sich selber nicht damit anstecken!
  • EHV-1 verursacht eine Infektion der oberen Atemwege und führt auch zu neurologischen Erkrankungen. Es kommt zu einer starken Vermehrung der Viren, das durch Tröpfchen bei Husten oder Abschnauben in die Umgebung abgegeben wird und so relativ leicht an benachbarte Pferde, die im direkten Kontakt stehen, weiter gegeben werden kann;
  • In der aktuellen Phase ist dennoch von einer Schutzimpfung abzuraten, da durch die Impfung das Immunsystem bis zum abgeschlossenen Impfstatus geschwächt wird und Pferde somit anfälliger für Krankheiten sind;
  • Bislang existiert kein Impfstoff, der einen 100 prozentigen Schutz vor Infektionen induziert. Der Nutzen der Impfung besteht vielmehr darin, den Schweregrad der Erkrankung und die Menge an ausgeschiedenen Viren bei geimpften Pferden zu reduzieren und somit die Ansteckungsgefahr für andere Pferde zu verringern.
  • Häufige Nebenwirkungen und Reaktionen bei Impfungen sind unter anderem Fieber, was sich wiederum auf die Samenqualität bei Deckhengsten auswirken kann;
  • Die Infektion kann jahrelang im Organismus des Pferdes schlummern (Latenzphase) und plötzlich reaktiviert werden und ein Ausscheiden des Virus bewirken…

Wir bitten euch HengsthalterInnen, aber auch alle Pferdezüchter, Pferdehalter und handelnde Personen sich an die Empfehlungen zu halten und den Gesundheitszustand der Pferde täglich genauestens zu prüfen. Weiters bitten wir die EHV-1 Problematik vor allem auf regionaler Ebene, also in unmittelbarer Umgebung genau zu beobachten um gegebenenfalls schnellstmöglich darauf reagieren zu können.

Diese Maßnahmen gelten zum aktuellen Zeitpunkt als zweckmäßig und ausreichend, können sich aber durch Verschlechterung der Situation schnell ändern. Da wir in enger Verbindung mit den zuständigen Behörden stehen, werden wir euch selbstverständlich „am Laufenden“ halten, denn die Gesunderhaltung unserer Pferde hat oberste Priorität!

Für weitere Fragen stehen wir jederzeit zur Verfügung! Beste Grüße vom Fohlenhof in Ebbs